Holding-Strukturen als steuerliche Gestaltung

Warum macht es Sinn eine Holding zu gründen bzw. was ist überhaupt eine Holding?

Eine Holdinggesellschaft in der Form einer UG oder GmbH wird quasi als Muttergesellschaft über das eigentliche Unternehmen (Tochter) gestellt. Die Holding hält i.d.R. 100% der Anteile an der operativen Gesellschaft.

Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

1. Gelder können in die Holding transferiert werden, ohne weiterhin der Haftung in der operativen Gesellschaft zu unterliegen

2. Die Holding kann die Gewinne der Tochtergesellschaft absaugen und versteuert diese aufgrund der Regelungen des § 8b KStG nur zu ca. 1,5 %.

3. Da die Holding 100% der Anteile an der Tochter hält, kann sie diese veräußern. Somit ist das gesamte operative Unternehmen veräußert und das ebenfalls mit einer Steuerbelastung von ca. 1,5%. Lägen die Anteile der Tochter (wie häufig der Fall) in privater Hand, so wäre der gesamte Veräußerungsgewinn i.d.R. nach den Vorschriften der §§ 16 und 17 EStG mit dem persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz: 45%!!!) zu versteuern.

Fazit:

Allein aus steuerlicher Sicht kann eine Holding enorme Vorteile bieten, sofern die abgesaugten Gewinne bei der Mutter entsprechend reinvestiert werden. Mögliche Modelle wären Investitionen in Immobilien oder auch in andere Unternehmen. Auch der Aufbau einer Altersvorsorge ist hier gängig.

Beratungsansatz:

Wir beraten vollumfänglich zu Holding-Strukturen. Unser Stundensatz liegt hierbei bei 190,-€ zzgl. USt. Je nach Beratungsbedarf können die anfallenden Beratungsstunden stark variieren. Gern unterbreiten wir Ihnen vorab ein entsprechendes Angebot. Hinzu kommen Kosten für die notarielle Beurkundung der Holdinggesellschaft. Hier arbeiten wir mit einem erfahrenden Notariat zusammen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Ihr

Erik Stelter, LL.M., Steuerberater