Steuerstrafverfahren

Im Rahmen von Steuerstrafverfahren dürfen wir als Steuerberater beraten, sofern Ihr Fall nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Gleichwohl arbeiten wir in vielen Fällen mit einem spezialisierten Strafverteidiger zusammen. Im Idealfall wird das Steuerstrafverfahren durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige komplett vermieden.

Unsere häufigsten Tätigkeiten in diesem Zusammenhang:

  • Erstellung von steuerlichen Selbstanzeigen, z.B. durch Nacherklärung von Kapitalerträgen oder Vermietungseinkünften
  • Verhandlung mit den Steuerbehörden über die Verfahrenseinstellung
  • Tatsächliche Verständigung

Uns ist klar, dass insbesondere die Beratung im Rahmen einer Selbstanzeige zügig und präzise zu erfolgen hat. Wir stehen während dieser herausfordernden Zeit an Ihrer Seite!

Wie können wir Ihnen helfen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kontaktieren Sie uns in unserem Büro S & R oder reichen Sie online eine Geschäftsanfrage ein.

Johann-Hinrich-Fehrsstr. 12,
25548 Mühlenbarbek
 
Tel: 04822 – 2000 
Fax: 04822 – 30882
 

Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen!

Erik Stelter
Partner, Steuerberater

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Rebecca Rönne
Partnerin , Steuerberaterin

Wir haben Ihr Interesse geweckt. Dann rufen Sie uns gerne an.