Internationales Steuerrecht
Die internationale Verflechtung nimmt zu. Investitionen im Ausland führen häufig auch zu einer Besteuerung im Inland. Durch verschiedene Kontrollverfahren werden insbesondere ausländische Kapitalerträge auch an die deutschen Steuerbehörden gemeldet.
Wir beraten auszugsweise zu folgenden Themen (auch in Englisch):
- Abgrenzung beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht
- Wegzugsbesteuerung
- Kapitalerträge im Ausland
- Vermietungsobjekte im Ausland
- Betriebsstätten im Ausland
- Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen nach § 50a EStG
- Investitionen im Inland durch Steuerausländer (Inbound-Fälle)
- Erstellung von Steuererklärungen für beschränkt steuerpflichtige Personen
- Erbschaftsteuererklärungen mit internationalem Bezug
Wie können wir Ihnen helfen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Johann-Hinrich-Fehrsstr. 12,
25548 Mühlenbarbek
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Tel: 04822 – 2000
Fax: 04822 – 30882
Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen!

Erik Stelter
Partner, Steuerberater
Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Rebecca Rönne
Partnerin , Steuerberaterin
