
Abwehrberatung
Sie haben Ärger mit den Finanzbehörden?
Kein Problem, wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Im Rahmen der steuerlichen Abwehrberatung prüfen wir Ihre Steuerbescheide auf Rechtmäßigkeit und führen ggf. entsprechende Einspruchs- und Klageverfahren für Sie durch. Weiterhin verfügen wir über besondere Kenntnisse im Bereich der Zwangsvollstreckung durch die Finanzbehörden. Hier beraten wir Sie gern zu entsprechenden Abwehrmöglichkeiten. Weiterhin begleiten wir Sie im Rahmen von sämtlichen Betriebsprüfungen. Je eher Sie uns zum Verfahren hinzuziehen, desto besser sind die Chancen, auf das Ergebnis einwirken zu können.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Kontaktieren Sie uns in unserem Büro S & R oder reichen Sie online eine Geschäftsanfrage ein.
25548 Mühlenbarbek
Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen!

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
