Steuerstrafverfahren
Im Rahmen von Steuerstrafverfahren dürfen wir als Steuerberater beraten, sofern Ihr Fall nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Gleichwohl arbeiten wir in vielen Fällen mit einem spezialisierten Strafverteidiger zusammen. Im Idealfall wird das Steuerstrafverfahren durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige komplett vermieden.
Unsere häufigsten Tätigkeiten in diesem Zusammenhang:
- Erstellung von steuerlichen Selbstanzeigen, z.B. durch Nacherklärung von Kapitalerträgen oder Vermietungseinkünften
- Verhandlung mit den Steuerbehörden über die Verfahrenseinstellung
- Tatsächliche Verständigung
Uns ist klar, dass insbesondere die Beratung im Rahmen einer Selbstanzeige zügig und präzise zu erfolgen hat. Wir stehen während dieser herausfordernden Zeit an Ihrer Seite!
Kontaktieren Sie uns in unserem Büro S & R oder reichen Sie online eine Geschäftsanfrage ein.
25548 Mühlenbarbek
Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen!

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

